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RECHTLICHE UNTERSTÜTZUNG FÜR AUSLÄNDISCHE BÜRGER BEIM ERWERB EINES WOHNSITZES IN KROATIEN

Das Anwaltsbüro Petrović wird Ihnen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für ausländische Staatsbürger, die sich in Kroatien aufhalten, behilflich sein.
Das Verfahren zum Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis in Kroatien für die ausländischen Staatsbürger kann komplex und anspruchsvoll sein.
Deshalb stehen wir Ihnen während des gesamten Verfahrens mit Fachwissen und erfahrener Beratung zur Verfügung.

Die Anwaltskanzlei Petrović verfügt über ein Team erfahrener Anwälte, die über detaillierte Kenntnisse der relevanten Gesetze, Vorschriften und Verfahren im Zusammenhang mit Aufenthaltserlaubnissen ausländischer Staatsbürger in Kroatien verfügen.
 
Wir arbeiten mit Ihnen zusammen, um Ihre Ziele zu verstehen, bieten Ihnen individuelle rechtliche Unterstützung und erleichtern Ihnen den Weg zum Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis oder Erlaubnis für den ständigen (unbefristeten) Wohnsitz.

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Anfrage!

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